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Prozess in Stuttgart Gericht weist Klimaklage der Umwelthilfe gegen Mercedes ab

Ab 2030 soll Mercedes-Benz weltweit keine Autos mit Verbrennungsmotor verkaufen – so fordert es die Deutsche Umwelthilfe. Das Landgericht Stuttgart erteilte dem Ansinnen aber eine deutliche Absage.
Fahrzeug von Mercedes (Symbolbild)

Fahrzeug von Mercedes (Symbolbild)

Foto: Krisztian Bocsi / Bloomberg / Getty Images

Die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Autobauer Mercedes-Benz ist vor dem Landgericht Stuttgart abgewiesen worden: Es obliege dem Gesetzgeber zu entscheiden, welche Maßnahmen zur Einhaltung des Klimaschutzes ergriffen werden. Durch eine Individualklage vor einem Zivilgericht könne dies nicht vorweggenommen werden, teilte das Gericht zur Begründung mit.

Die Umweltschützer hatten mit ihrer Klage einen klimagerechten Umbau des Autobauers gefordert. Mercedes-Benz sollte dazu unter anderem ab November 2030 keine herkömmlichen Verbrenner mehr verkaufen dürfen, die Treibhausgase ausstoßen.

Nun kündigten die DUH an, in die nächste Instanz ziehen zu wollen. »Auch wenn dieses Urteil nicht in unserem Sinne ausfiel, freuen wir uns, dass wir durch den frühen Termin in Stuttgart nun hoffentlich schnell eine Klärung vor dem Oberlandesgericht erreichen können«, wird der Anwalt Remo Klinger, der die Klage vertritt, in einer Mitteilung  zitiert.

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»Wir fordern drastische Reduzierung der CO₂-Emissionen der Fahrzeuge & Verbrenner-Aus für Neuwagen spätestens 2030« twitterte die DUH. In dieser grundsätzlichen Frage würden erst höhere Gerichtsinstanzen Klarheit bringen.

Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, verteidigt die Klage gegen Mercedes. »Die Richter argumentieren, ob Schutzmaßnahmen ausreichend sind oder nicht, müsse der Gesetzgeber entscheiden«, wird Resch in einer Mitteilung zitiert. »Doch der Gesetzgeber wird nicht aktiv, deshalb sind wir ja gezwungen, vor Gericht zu ziehen, um die Grundrechte der Menschen und künftigen Generationen zu schützen.«

Vor der Entscheidung hatte er der dpa gesagt, es sei peinlich, »dass ausgerechnet in einem grün regierten Bundesland mit Mercedes-Benz der Fahrzeughersteller mit den höchsten Klimagasemissionen pro Fahrzeug in ganz Europa seinen Sitz hat«. Resch bezieht sich dabei auf Berechnungen der Nonprofit-Organisation »International Council on Clean Transportation« von August 2020.

Eine Sprecherin des Autobauers hatte vor der Entscheidung des Landgerichts auf die Anstrengungen des Unternehmens bei der E-Mobilität verwiesen. Mercedes-Benz wolle bis zum Ende dieses Jahrzehnts vollelektrisch werden, allerdings mit der Einschränkung: »Wo es die Marktbedingungen zulassen.« Zudem solle der CO₂-Fußabdruck pro Pkw bis 2030 um mehr als die Hälfte gegenüber 2020 verringert werden.

Klimaschutz sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. »Deshalb hat der Gesetzgeber im Klimaschutzgesetz aus den Zielen des Übereinkommens von Paris zunächst nationale CO₂-Budgets abgeleitet und diese dann auf alle Wirtschaftssektoren, darunter den Verkehr, aufgeteilt«, teilte die Sprecherin mit. Er habe jedoch keine Budgets für einzelne Unternehmen oder Personen definiert.

Die erste Verhandlung vor dem Stuttgarter Landgericht fand im Juni dieses Jahres statt. Bereits damals hatte das Gericht skeptisch auf die Klimaklage reagiert. Richter Bernd Rzymann sagte, die Klage sei zulässig, aber die Kammer sehe erhebliche Probleme. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers festzulegen, wann welche Fahrzeuge produziert werden dürften.

ani/dpa