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Autonomes Fahren Computer am Steuer – bald bis zu 130 km/h erlaubt

Autonome Fahrprogramme dürfen künftig mehr Gas geben: In bestimmten Situationen darf die Höchstgeschwindigkeit von 60 auf 130 Kilometer pro Stunde angehoben werden. Darauf hat sich ein Uno-Gremium geeinigt.
Entwickler in einem Auto mit System für autonomes Fahren

Entwickler in einem Auto mit System für autonomes Fahren

Foto: Carsten Koall / picture alliance/dpa

Computergelenkte Autos könnten schon bald mit hoher Geschwindigkeit auf Autobahnen unterwegs sein. Das internationale Expertengremium für automatisiertes und vernetztes Fahren der Uno-Wirtschaftskommission (UNECE) hat sich darauf verständigt, die Höchstgeschwindigkeit beim autonomen Fahren in bestimmten Verkehrssituationen von 60 auf 130 Kilometer pro Stunde anzuheben, wie die UNECE in Genf berichtete. Auch Spurwechsel sollen erlaubt werden.

Der Vorschlag muss noch vom Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften der UNECE abgesegnet werden, das vom 21. bis 24. Juni tagt. Die Zustimmung gilt als Formsache. Die Regel würde dann nach etwa sechs Monaten in Kraft treten. Mehr als 50 Länder in aller Welt gehören dem Abkommen an, darunter die EU-Länder. Die USA, China und andere regulieren das autonome Fahren nach eigenen Standards.

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»Die EU hat in der Arbeitsgruppe bereits signalisiert, dass sie die neue Bestimmung umsetzen will«, sagte François Guichard, Sekretär des Expertengremiums. »Es ist möglich, dass Verbraucher solche Autos dann in ein bis zwei Jahren fahren können.«

In Deutschland will Mercedes-Benz als erster Hersteller ein Auto auf den Markt bringen, das mit einem Stauassistenten bis zu einer Geschwindigkeit von 60 Kilometern in der Stunde zeitweise autonom fahren kann. Auf dem Autonomie-Level 3 von 5, also hochautomatisiertem Fahren, ist die international gültige Straßenzulassung nach Firmenangaben  eine Weltpremiere. Die ersten bestellten Fahrzeuge mit dem System Drive Pilot sollen im Sommer ausgeliefert werden. Auch Honda liefert in Japan ein solches Auto aus. Praktisch alle Autohersteller und Tech-Firmen wie Google oder Apple arbeiten ebenfalls an solchen Techniken.

Zudem vermarktet der Elektroautopionier Tesla seine Systeme als »Autopilot« und »FSD« (Full Self Driving), die trotz der vielversprechenden Namen nur das Level 2 des teilautomatisierten Fahrens erfüllen. Das bedeutet, dass Tesla-Fahrer den Verkehr ständig im Blick behalten müssen, auch wenn der Autopilot steuert. In Europa wird die FSD-Funktion bislang nicht angeboten. Möglicherweise könnte die UNECE-Regel als internationaler Rechtsrahmen helfen, das US-System zu importieren. Auf beiden Seiten des Atlantiks überprüfen Behörden, ob Teslas Assistenzfunktionen den Vorschriften entsprechen.

Beschränkt ist automatisiertes Fahren bislang auf bestimmte Verkehrssituationen auf der Autobahn, etwa bei Staus. Bei kritischen Situationen wie Tunneln oder bei der Gefahr von Glatteis, die Autos automatisch durch Kameras und Sensoren erfassen, würden Fahrer alarmiert und das autonome Fahren ausgesetzt werden. Der Drive Pilot darf bisher nur auf Autobahnen und bis 60 Kilometer pro Stunde genutzt werden. Der Fahrer muss nach zehn Sekunden Unaufmerksamkeit in der Lage sein, die Kontrolle zu übernehmen.

Beim autonomen Fahren geht es bisher nicht darum, in der Garage oder vor der Haustür ins Auto zu steigen und das Fahren einem Computer zu überlassen. An solchen Möglichkeiten arbeiten aber nach Angaben der UNECE sowohl die Industrie als auch das Expertengremium.

Das Bundesverkehrsministerium kündigte schon vor Jahren an, dass Deutschland eine Führungsrolle beim autonomen Fahren einnehmen soll und der erste Staat weltweit sei, der Autos ohne Fahrer im Alltag erlaubte. Seit Juli 2021 ist der Einsatz von führerlosen Kraftfahrzeugen (Level 4), die sich von Assistenzsystemen (Level 2) wie Einparkautomatiken oder Tempomaten unterscheiden, zumindest in bestimmten Szenarien möglich. Das gilt für Shuttlebusse in bestimmten Bereichen wie auf Messe- oder Firmengelände oder Bussen auf festgelegten Routen. Dort muss kein ständig eingriffsbereiter Sicherheitsfahrer anwesend sein.

joe/dpa